Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 2 Nr 2 BVormVG
Betreuervergütung bei Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar; keine Fachkenntnisse im Kernbereich - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe einer Betreuervergütung; Vorhandensein besonderer betreuungsrelevanter Fachkenntnisse; Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Höhe des Stundensatzes, Priester- und Missionsseminar, Fachkenntnisse
- Judicialis
BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Ziff. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVormVG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Betreuervergütung, Priester, Prediger, Priesterseminar, Ausbildung, Kernbereich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nidda - 4 XVII 227/93
- LG Gießen, 25.06.2002 - 7 T 294/02
- OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
Papierfundstellen
- Rpfleger 2003, 365
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
Besondere, für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse sind solche, die bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und geeignet sind, die Geschäftsführung des Betreuers zu erleichtern, weil sie ihn befähigen, seine Aufgaben zum Wohle des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S. 14;… Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rn. 14; BayObLG BtPrax 2000, 81).Ob ein Berufsbetreuer die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BVormVG erfüllt, obliegt der Beurteilung des Tatrichters und kann vom Rechtsbeschwerdegericht lediglich auf Rechtsfehler überprüft werden (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG), die nur vorliegen, wenn der Tatrichter einen unbestimmten Rechtsbegriff verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, gegen Denkgesetze verstoßen oder allgemein bekannte Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und 124/125).
- BayObLG, 18.02.2000 - 3Z BR 28/00
Nicht abgeschlossenes Jurastudium
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.0. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 - 20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189). - OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00
Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
Vielmehr reicht es aus, wenn sie zur Bewältigung bestimmter betreuungstypischer Aufgabenkreise verwendbar sind (vgl. BT-Drucks. 13/1758 S 14/15;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 50;… Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 a Rn. 2; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21).
- OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00
Qualifikation eines Pastors aus Berufsbetreuer
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
Anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Betreuer in Bezug genommenen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG ( BtPrax 2000, 262 ). - OLG Frankfurt, 08.04.2002 - 20 W 368/01
Betreuervergütung: Stundensatz für Berufsbetreuer mit abgeschlossenem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
Allerdings muss die Ausbildung hierbei in ihrem Kernbereich und nicht nur am Rande auf die Vermittlung derartiger betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein (vgl. BayObLG, a.a.0. und BtPrax 2000, 124/125; Senatsbeschluss vom 08. April 2002 - 20 W 368/01 - in OLG-Report Frankfurt am Main 2002, 189). - BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02
Rechtskompetenz des Berufsbetreuers - Diplom-Sozialwirt
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
Denn von einem Berufsbetreuer sollte erwartet werden können, dass er die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel im Betreuungsverfahren kennt oder zumindest in der Lage ist, sich entsprechende Kenntnisse unverzüglich nach Zustellung einer Entscheidung, gegen die er ein Rechtsmittel einlegen will, zu verschaffen ( vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1362; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 35 ). - OLG Zweibrücken, 11.11.1999 - 3 W 248/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02
Denn von einem Berufsbetreuer sollte erwartet werden können, dass er die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel im Betreuungsverfahren kennt oder zumindest in der Lage ist, sich entsprechende Kenntnisse unverzüglich nach Zustellung einer Entscheidung, gegen die er ein Rechtsmittel einlegen will, zu verschaffen ( vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1362; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 35 ).